Der Städtische Abwasserbetrieb erhebt für die Benutzung des Kanalnetzes zur Deckung seiner Aufwendungen Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren werden jährlich nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften bestimmt und vom Rat der Stadt Leichlingen beschlossen. Die über die Abwassergebühren eingenommenen Mittel werden zweckgebunden für die Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt; die Kalkulation verläuft nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Dabei folgt die Kalkulation dem Kostendeckungsprinzip, d.h. sämtliche für die Abwasserbeseitigung entstehenden Kosten werden durch die Gebühren gedeckt; eine Finanzierung aus dem städtischen Kernhaushalt findet nicht statt.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr wird für das durch den Gebrauch verunreinigte Frischwasser erhoben; die Niederschlagswassergebühr für das der Kanalisation zugeführte, von befestigten Flächen abfließende, Regenwasser.
Die beiden Gebühren unterscheiden sich in ihrer Höhe sowie in ihrer Bezugsgröße; dem sog. Maßstab. Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasser-verbrauch berechnet; ihre Bezugsgröße ist der m³ verbrauchtes Frischwasser. Die Niederschlagswassergebühr bezieht sich auf den m² bebauter und befestigter Fläche eines Grundstückes, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.
Die Gebühren betragen im Veranlagungszeitraum 2020
Schmutzwassergebühr 3,64 € / m³ bezogenes Frischwasser
Niederschlagswassergebühr 1,13 € / m² abflusswirksamer Fläche
Bürger, die eine abflusslose Grube betreiben und ihren Anlageninhalt über ein von der Stadt vorgegebenes Unternehmen abfahren lassen, werden ebenfalls nach dem Frischwassermaßstab veranlagt; es handelt sich um einen sog. „Kanal auf Rädern“.
Entwicklung der Abwassergebühren
In dieser Grafik ist die
Entwicklung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für die vergangen zehn Jahre dargestellt.
Beispielrechnung Musterhaushalt
Für eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 50 m³ / Person und Jahr sowie einer befestigten und abflussrelevanten Fläche von 100 m² auf dem Grundstück bedeutet das eine jährliche Belastung von
4 Personen x 50 m³ / Person und Jahr = 200 m³ / Jahr
200 m³ / Jahr x 3,64 € / m³ = 728 € / Jahr
100 m² x 1,13 € / m² = 113 € / Jahr
Summe 841 € / Jahr
entsprechen 58 Cent / Tag und Person