Falls Sie Ihr Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation durch Anschluss an einen Misch- oder Regenwasserkanal beseitigen, unterliegen Ihre an die Kanalisation angeschlossenen Flächen der Gebührenpflicht.
Zur Berechnung Ihrer Gebühren benötigen wir beim erstmaligen Anschluss eine
Abgabeerklärung von Ihnen. Füllen Sie diesen Fragebogen bitte aus und senden Ihn per E-Mail oder Briefpost zurück an den Städtischen Abwasserbetrieb. Wir werden Ihre Angaben überprüfen und zur Heranziehung der Niederschlagswassergebühr verwenden.
Falls sich Ihre Angaben zu den angeschlossen Flächen verändern, teilen Sie uns dieses bitte unter Verwendung des Vordrucks
Flächenänderung Niederschlagswassergebühr mit.
Falls Sie beabsichtigen, Flächen zu entsiegeln, sprechen Sie uns vorher an, damit wir klären, ob Ihr Vorhaben möglich ist und inwiefern dies bei der Niederschlagswassergebühr Berücksichtigung finden kann. Wir weisen Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sog. „Sickerpflaster“ von uns nicht als entsiegelte Fläche anerkannt wird.
Beabsichtigen Sie die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser z.B. für die Toilettenspülung oder zum Waschen?
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir die erforderlichen Regelungen treffen und das Vorgehen mit Ihnen abstimmen können. Das genutzte Niederschlagswasser muss über einen gesonderten und geeichten Zähler erfasst werden und wird bei der Gebührenberechnung als Schmutzwasser behandelt. Die angeschlossenen Grundstücksflächen, von denen das Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt wird, bleiben im Gegenzug bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ohne Berücksichtigung. Die Ermäßigung erfolgt nur auf Antrag.