3. Müssen Revisionsschächte ebenfalls geprüft werden?
Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl die Schmutzwasserleitungen, als auch die Kontroll- / Revisionsschächte.
4. Was muss ich machen?
Wer für seine Leitungen hinreichend dokumentierte Prüfergebnisse bereits vorlegen kann, braucht keinen erneuten Dichtheitsnachweis zu führen. Allerdings sind alle Dichtheitsnachweise im 20-Jahres-Turnus zu wiederholen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Dichtheitsnachweis, der am 30.06.1998 erstellt wurde, bis zum 29.06.2018 gültig ist. Diesen Dichtheitsnachweis können Sie in Kopie an den
Städtischer Abwasserbetrieb
Stadt Leichlingen
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
schicken. Alternativ können Sie auch warten, bis Sie von uns aufgefordert werden, uns diesen Nachweis vorzulegen.
Falls Sie keinen gültigen Dichtheitsnachweis vorliegen haben, so stellt sich der Ablauf wie folgt dar:
· Sachkundigen Unternehmer für die Durchführung der Dichtheitsprüfung suchen.
· Mehrere Angebote verschiedener Anbieter anfragen
· Bevorzugtes Unternehmen beauftragen
· Wie muss ich die Prüfung durchführen?
· Die Leitung ist dicht => Dichtheitsbescheinigung (Muster)
· Meine Leitung ist undicht! Was mache ich jetzt?
Wir haben das Vorgehen noch einmal in einem Ablaufschema zusammengefasst und stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
5. Wann muss ich die Dichtheitsprüfung durchführen?
Hier finden Sie das gesamte Stadtgebiet nach Fristen aufgeteilt. Sie können eine
Suche entweder anhand Ihres Straßennamens / Hausnummer oder mittels der Karte durchführen.
Zur Straßen-/Kartensuche mit Fristen
6. Wen muss ich beauftragen?
Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung muss gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein sachkundiges Unternehmen beauftragt werden. Die Sanierungsmaßnahmen sollen von Fachplanern geplant und von geeigneten Fachfirmen durchgeführt werden.
7. Wie finde ich Fachfirmen, Sachkundige?
Eine einheitliche Liste der Sachkundigen Unternehmer des Landes NRW wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt. Fachplaner und Fachfirmen für eine eventuell notwendige Sanierung der Hausanschlussleitungen können über die entsprechenden Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ingenieurkammer Bau) und über die Gelben Seiten ermittelt werden.
8. Muss nach einer notwendigen Sanierung erneut auf Dichtheit geprüft werden?
Ja, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist eine erneute Prüfung der sanierten Leitungen durch einen Sachkundigen notwendig. Bei Sanierung durch ein grabenloses Verfahren (Inlinerverfahren) ist zusätzlich zur Dichtheitsprüfung auch noch eine Inspektion des sanierten Bereichs per Kanalkamera zweckmäßig. Der Abwasserbetrieb empfiehlt für die Prüfung und Sanierung unterschiedliche Firmen zu beauftragen.
9. Welchen Inhalt sollte eine Bescheinigung zur Dichtheitsprüfung enthalten?
Im Interesse des Grundstückseigentümers soll die Bescheinigung folgenden Inhalt aufweisen bzw. Unterlagen umfassen:
- Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjektes (Straße, Hausnummer, Gebäudebezeichnung bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, Darstellung der gesamten Abwasserleitungen mit eindeutiger Kennzeichnung der geprüften Leitungsbestandteile und deren Dimensionen (Längen, Material und Nennweiten)
- Angabe der Prüfverfahren und Prüfmethoden (TV-Untersuchung, Prüfung mit Wasser oder Luft mit Angabe des beaufschlagten Drucks) und Angabe des angewandten technischen Regelwerks
- Beschreibung der Ergebnisse der Prüfung (bei der TV-Inspektion/durch Inaugenscheinnahme erkannte Schäden, festgestellter Wasserverlust bzw. Druckänderung usw.) mit folgendem Inhalt:
- Bestätigung, dass eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung vorliegt (kein Drainagewasseranschluss an den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal; kein sonstiger Fehlanschluss z.B. Niederschlagswasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt bzw. Schmutzwasser wird in den Regenwasserkanal eingeleitet);
- Endergebnis der Prüfung der Leitung (dicht/undicht); wenn vorhanden ist ein EDV-gestütztes Prüfprotokoll beizulegen;
- bei einer Untersuchung mit TV-Kamera ist ein Video-, eine CD-ROM oder eine DVD zu fertigen.
Zum Muster Dichtheitsbescheinigung
Zur Vorlage Dichtheitsbescheinigung
10. Wem muss ich die Bescheinigung schicken?
Die Bescheinigung ist vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und dem Abwasserbetrieb auf Verlangen vorzulegen. Schäden am Anschlusskanal sind dem Abwasserbetrieb unverzüglich mitzuteilen.
11. Was kosten optische Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung?
Die Kosten einer optischen Inspektion beziehungsweise Dichtheitsprüfung lassen sich pauschal nicht beziffern. Die Kosten sind abhängig von den Umständen im Einzelfall, wie zum Beispiel:
· der Länge und dem Verlauf der Leitungen
· dem Verzweigungsgrad der Leitungen
· der Zugänglichkeit der Prüföffnungen bzw. Prüfschächte
· dem Verschmutzungsgrad der Leitungen
Auch eine pauschale Kostenaussage zu eventuell notwendigen Sanierungsmaßnahmen lässt sich vorab nicht treffen. Die dabei anfallenden Kosten sind abhängig von:
· der Anzahl und der Art der vorhandenen Leitungsschäden
· der Länge und dem Verlauf der Leitungen
· dem Verzweigungsgrad der Leitungen
· der Zugänglichkeit der Prüföffnungen oder Prüfschächte
· der gewählten Sanierungsmethode
Bei privaten, gemeinschaftlich genutzten Grundstücksentwässerungsanlagen (zum Beispiel bei Reihenhäuser, etc.) sind die Überprüfungen von den Grundstückseigentümern zu veranlassen. Über die vom Einzelnen zu tragenden Kostenanteile müssen sich die Grundstückseigentümer untereinander auf privatrechtlicher Basis einigen.
12. Wie lassen sich anfallende Kosten reduzieren?
Ein Zusammenschluss mit Nachbarn für die Beauftragung von Firmen, sowie das Einholen von mehreren Vergleichsangeboten ist sinnvoll. Beim Bauamt der Stadt Leichlingen besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Hausakte zu nehmen und die notwendigen Planunterlagen zu kopieren. Bodenabläufe, Revisionsöffnungen bzw. Revisionsschächte im Keller und auf dem Grundstück sollen freien Zugang haben. Werden bei der Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, ist es ratsam, einen Fachplaner zu beauftragen, der ein geeignetes Sanierungsverfahren vorschlägt.
13. Werden die Kosten von der Gebäudeversicherung übernommen?
Dies hängt von der abgeschlossenen Versicherungspolice und von der Art des Schadens ab. Der Abwasserbetrieb empfiehlt im Einzelfall bei der eigenen Versicherung nachzufragen.
14. Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen Eigentümern zur Verfügung?
Die Kosten für die Dichtheitsprüfung sind vollständig von den Grundstückseigentümern zu tragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Anstalt des öffentlichen Rechts) fördert die Dichtheitsprüfung und die Sanierung des Abwasserkanals auf dem eigenen Grundstück. Den Antrag stellen Sie ausschließlich über Ihre Hausbank. Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zur Förderung. Bitte beachten Sie unbedingt dass die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss.
Öffentliche Zuschüsse für die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG gibt es nicht.
Es gibt jedoch einige weitere angepasste Kreditangebote der Banken. Fragen Sie bitte bei diesen nach und vergleichen Sie mehrere Angebote miteinander.
15. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich die Dichtheitsprüfung nicht fristgerecht durchführe?
Wer den Dichtheitsnachweis nach Fristablauf nicht vorlegen kann, begeht nach § 161 Nr. 14a LWG NRW eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Ferner müssen Sie damit rechnen, dass der Abwasserbetrieb Ihnen eine zeitlich befristete Sanierungsverfügung zustellt.
HINWEIS:
Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein sehr großes Auftragspotential. Das haben auch eine Reihe unseriöser Firmen (Kanalhaie) erkannt. Bei den Kanalhaien arbeiten oftmals Drückerfirmen und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen.
Die Drückerfirmen gehen auf Kundenfang. Bevorzugt werden ältere Besitzer von Einfamilienhäusern, bei denen anzunehmen ist, dass sie ihr Haus in Ordnung halten wollen und dazu auch die nötige Kaufkraft haben.
Die Masche ist ganz einfach: es wird eine Kamerauntersuchung der Grundleitung für ca. 40-50 Euro pauschal angeboten. Nimmt der Kunde das Angebot an, wird aber dafür keine umfassende TV Untersuchung der Grundleitung vorgenommen. Der erste Auftrag, für den Schnäppchenpreis, ist nur der Türöffner. Mit diesem kommt nur der Erstkontakt zustande.
Nachdem die Leitung vermeintlich untersucht wurde, wird dem Kunden häufig ein Video „seiner“ Leitung vorgeführt, in dem schwere Schäden zu sehen sind. Es wird versucht, Angst zu schüren und den Kunden zu einer umfassenden Sanierung „seiner“ Leitung zu einem überhöhten Preis zu bewegen.
Es besteht kein Grund zur Eile! Tätigen Sie keine Geschäfte an der Haustür, sondern informieren Sie sich umfassend und lassen sich beraten. Seriöse Firmen tätigen keine Haustürgeschäfte. Beauftragen Sie auf jeden Fall eine Firma, die auf der Liste der Sachkundigen Unternehmen des LANUV geführt ist.