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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Am 01.01.2008 ist die Regelung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aus der Landesbauordnung in den § 61 a des Landeswassergesetz (LWG NRW) übernommen worden.

Die Frist für die Durchführung der Dichtheitsprüfung, der 31.12.2015, ist beibehalten worden.

Demnach haben alle Grundstückseigentümer im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten vom Schmutzwasser oder mit Schmutzwasser vermischtem Regenwasser (Mischwasser) von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen hat. Diese Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Hat eine Gemeinde auf Grund der Überwachung ihres Kanalnetzes Kenntnis über Undichtigkeiten, erhöhtes Abwasseraufkommen lässt auf den Eintrag von Grundwasser durch undichte Leitungen schließen, so ist die Gemeinde verpflichtet, durch Erlass einer entsprechenden Satzung, die Dichtheitsprüfung in diesem Gebiet vorzuziehen. Dies ist eine Muss-Bestimmung im § 61 a LWG. Eine weitere Mussbestimmung zur Verkürzung der Fristen ist gegeben, wenn sich die Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet befinden und das Alter der Leitungen (Baujahr vor 1965 bei häuslichem Abwasser bzw. vor 1990 bei gewerblichem oder industriellen Abwasser) dies erfordert.

Die Dichtheitsprüfung darf nur von sachkundigen Firmen durchgeführt werden. Es wird empfohlen, sich vor Beauftragung einer Firma den Sachkundenachweis vorlegen zu lassen.

Die Kreishandwerkerschaft führt eine Liste mit Firmen, welche die Sachkunde nachgewiesen haben. Diese Liste wird ständig aktualisiert und ist unter folgendem Link zu finden: http://www.handwerk-direkt.de/dichtigkeitspruefung_liste.aspx

Über den Link zur Kreishandwerkerschaft können Sie diese Liste einsehen oder ausdrucken.

Über den Link http://www.rbk-direkt.de/Pilotprojekt.aspx zum Rheinisch Bergischen Kreis können Sie unter dem Punkt Dichtheitsprüfung weitere Informationen erhalten.

Über die Vorgehensweise und was bei der Dichtheitsprüfung und eventuellen Sanierung zu beachten ist, können Sie sich bei uns beraten lassen.

Für diesbezügliche Fragen ist Herr Wirtz, Tel. 02175-890017, Ihr Ansprechpartner.