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Wie sichere ich mich gegen Rückstau?
Eine unangenehme Überraschung nach starken Regenfällen ist die Überschwemmung der Kellerräume.
Infolge von starken Niederschlägen kann es in der Kanalisation zu einem Rückstau kommen. Rückstau bedeutet, dass der Wasserspiegel im öffentlichen Kanal und in Grundstücksanschlussleitungen bis zur Vollfüllung ansteigt. Rückstau ist in öffentlichen Kanälen wie bisher auch in Zukunft möglich. Heutzutage werden die vorhandenen Kanalisationen auf Vollauslastung berechnet.

Daher müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen gegen schädliche Folgen von Rückstau durch sachgemäße Installation von Rückstauverschlüssen abgesichert und gewartet werden. Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen u.ä. tiefer als die Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück), so müssen diese dringend gegen Rückstau gesichert werden. Sonst kann es zu unangenehmen Kellerüberflutungen kommen, für die der Grundstückseigentümer haftet.

Kellerüberflutungen sind vermeidbar, wenn die Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene entsprechend den technischen Vorschriften der DIN 1986 und der Entwässerungssatzung der Stadt Leichlingen ausgeführt und betrieben werden.

 Quelle: Fa. Kessel  Quelle: Fa. Kessel