Eine unangenehme Überraschung nach starken
Regenfällen ist die Überschwemmung der Kellerräume. Infolge
von starken Niederschlägen kann es in der Kanalisation zu einem Rückstau
kommen. Rückstau bedeutet, dass der Wasserspiegel im öffentlichen
Kanal und in Grundstücksanschlussleitungen bis zur Vollfüllung ansteigt.
Rückstau ist in öffentlichen Kanälen wie bisher auch in Zukunft möglich.
Heutzutage werden die vorhandenen Kanalisationen auf Vollauslastung
berechnet.
Daher müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen gegen schädliche
Folgen von Rückstau durch sachgemäße Installation von Rückstauverschlüssen
abgesichert und gewartet werden. Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe,
Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen u.ä. tiefer als die Rückstauebene
(höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück),
so müssen diese dringend gegen Rückstau gesichert werden. Sonst kann
es zu unangenehmen Kellerüberflutungen kommen, für die der Grundstückseigentümer
haftet.
Kellerüberflutungen sind vermeidbar, wenn die Entwässerungseinrichtungen
unterhalb der Rückstauebene entsprechend den technischen Vorschriften
der DIN 1986 und der Entwässerungssatzung der Stadt Leichlingen ausgeführt
und betrieben werden.
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