Der Städt. Abwasserbetrieb Leichlingen ist für die Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung verantwortlich.
Dazu gehört neben dem Bau und der Unterhaltung der Kanäle auch die Überwachung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Grundlage hierfür sind neben dem Landeswassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz (Bundesgesetz) auch die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) sowie die Entwässerungssatzung der Stadt Leichlingen.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen, die sich mit der Abwasserbeseitigung Ihres Grundstückes beschäftigen.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen bezüglich der Entwässerung Ihres Grundstückes haben. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. |